Trinkgeld im Salon

Alles, was du über dein Trinkgeld im Salon wissen solltest

In diesem Beitrag stellt dir Planity alle wichtigen Informationen zur korrekten steuerlichen Erfassung von Trinkgeld vor, denn es gibt wesentliche Unterschiede, die du als Saloninhaber:in kennen solltest.

In Deutschland ist die Definition für Trinkgeld per Gesetz festgelegt und in der Gewerbeordnung nachzulesen. Dort heißt es, dass Trinkgeld ein Geldbetrag ist, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. 

Dein Team hat also grundsätzlich kein “Anrecht” auf Trinkgeld, da es nichts mit der laut Arbeitsvertrag festgelegten Lohnzahlung zu tun hat, sondern eine rein freiwillige zusätzliche Zahlung ist, über deren Höhe die Kundschaft selbst entscheiden darf. 

Selbst wenn deine Kund:innen kein Trinkgeld geben, müssen sie weder dir noch deinen Mitarbeiter:innen darüber Rechenschaft ablegen. 

Was du tun kannst, wenn ein Trinkgeld gezahlt wird und in welchem Fall du dieses versteuern musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Wann ist Trinkgeld steuerfrei?

Grundsätzlich wird in folgende vier Möglichkeiten unterschieden, wie Trinkgelder durch die Kundschaft bezahlt werden können:

  1. Persönliche Übergabe in Bar an die jeweiligen Mitarbeiter:innen

  2. Abgabe in die namentlich gekennzeichnete Spardose oder Kasse der jeweiligen Mitarbeiter:innen im Empfangs- oder Kassenbereich deines Salons

  3. Abgabe in eine Gemeinschafts- oder Kaffeekasse für alle Mitarbeiter:innen des Salons (dieses Geld gilt steuerrechtlich nicht als direkt zuordenbar, die aufgeteilten Trinkgelder sind also zu versteuern)

  4. Bargeldlose Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte (erfolgt meist bei Zahlung per Rechnung, was im Regelfall eher die Ausnahme darstellt)

Während du als selbstständige:r Friseur:in oder Kosmetiker:in sämtliche erhaltene Trinkgelder ohne Ausnahme steuerlich angeben musst, sind Friseur:innen und Kosmetiker:innen in Festanstellung in den ersten zwei genannten Fällen nicht verpflichtet, erhaltenes Trinkgeld zu versteuern

Die Erklärung hierfür lautet folgendermaßen: Bist du selbstständig und hast keine Mitarbeiter:innen oder Angestellte und erhältst einen Bedienungslohn oder ein Trinkgeld, erhöhen sich deine Betriebseinnahmen, die du mit 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. 

In jedem Fall solltest du alle Trinkgelder protokollieren und nachweisen können. Zum einen, um diese korrekt zu versteuern und zum anderen, um im Falle einer Betriebsprüfung Einsicht in deine Buchführung zu gewähren. Insofern du als Saloninhaber:in eine gemeinschaftliche Trinkgeldkasse oder Kaffeekasse verwaltest und deren Inhalt regelmäßig gleichmäßig an alle Mitarbeiter:innen auszahlst, solltest du dies ebenfalls schriftlich dokumentieren - am besten mit Hilfe eines digitalen Kassensystems.

Planity fasst die wichtigsten To Do’s für dich zusammen:

  • Für Selbstständige: Bist du selbstständig tätig, erfasst du alle Zahlungseingänge im laufenden Geschäftsbetrieb und stellst für jedes Trinkgeld einen entsprechenden Beleg für die Betriebseinnahmen aus.

  • Für Saloninhaber:innen: Wenn Du das Trinkgeld deiner Angestellten in der Registrierkasse zusätzlich zum Rechnungsbetrag verbuchst, handelt es sich um einen durchlaufenden Posten.

Gibt es Unterschiede je nach Position?

Da es sich bei Trinkgeld um eine freiwillige Leistung durch deine Kundschaft handelt, die eine erhaltene Behandlung würdigen soll, gibt es keine festen Vorgaben für eine entsprechend angemessene Höhe des Beitrags, auch wenn mittlerweile vielerorts bis zu 10% des Rechnungsbetrags als “üblich” oder “angemessen” gelten. Ebenso wenig richtet sich die Höhe des Trinkgelds nach der Erfahrung oder einer bestimmten Position der bedienenden Person, sondern vielmehr nach der Qualität der erbrachten Leistung. 

Planity’s Tipp für maximale Fairness innerhalb des Teams und für zusätzliche Motivation für deine Mitarbeiter:innen: Lege Wert auf einen angemessenen Stundenlohn, sodass dein Team nicht auf Trinkgelder “angewiesen” ist. Somit steigerst du nicht nur die Zufriedenheit innerhalb deines Teams, sondern auch das Selbstwertgefühl jeder einzelnen Person, die für dich arbeitet und letztendlich die Motivation aller. 

Im Zweifelsfall…

…empfiehlt dir Planity, Rat durch eine kompetente Stelle wie einer Steuerberatung einzuholen, da jedes Geschäftsmodell unterschiedlich funktioniert und du anhand deiner betriebswirtschaftlichen Situation stets ausloten solltest, welches steuerlich korrekte Buchungssystem für deinen Betrieb am sinnvollsten ist. Prinzipiell gilt jedoch: wenn deine Mitarbeiter:innen außerordentlich gute Arbeit leisten, sollten sie auch eine entsprechende Wertschätzung in Form von Trinkgeldern erhalten. 


Planity wünscht dir viel Spaß bei der Umsetzung und Einführung dieses spannenden Themas in dein Salon-Konzept!

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